Sanierungskosten von der Steuer absetzen: Was möglich ist

Welche Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind

Immobilieneigentümer, die in die Modernisierung oder Renovierung ihrer Immobilie investieren, können in vielen Fällen einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Die Möglichkeit, Sanierungskosten abzusetzen, hängt dabei von mehreren Faktoren ab – unter anderem von der Art der Immobilie, der Nutzung und dem Umfang der Maßnahmen.

Instandhaltung oder Modernisierung – was macht den Unterschied?

Grundsätzlich unterscheidet das Finanzamt zwischen reinen Instandhaltungsmaßnahmen und wertsteigernden Modernisierungen. Während Instandhaltungen wie der Austausch einer defekten Heizungsanlage oder die Erneuerung der Fassade sofort steuerlich absetzbar sein können, werden umfassende Modernisierungen oft über mehrere Jahre abgeschrieben.

Maßnahmen, die den Wert der Immobilie nicht unmittelbar erhöhen, aber für deren Erhalt notwendig sind, können oft direkt als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angesetzt werden. Dazu zählen:

Reparaturen an Dächern, Fassaden und Fenstern
Erneuerung von Heizungsanlagen
Wartung und Austausch von sanitären Anlagen

Modernisierungen, die den Wohnwert der Immobilie deutlich steigern, wie ein Anbau oder die Erhöhung der Energieeffizienz, müssen hingegen meist über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Hier ist eine individuelle steuerliche Beratung sinnvoll, um die optimale Absetzungsmöglichkeit zu nutzen.

Welche steuerlichen Vorteile gibt es für energetische Sanierungen?

Besonders lohnenswert sind Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, wie der Einbau einer neuen Wärmepumpe oder eine Fassadendämmung. Der Staat fördert solche Maßnahmen mit Steuervergünstigungen und Zuschüssen. So können Eigentümer bis zu 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungen über drei Jahre von der Steuer absetzen.

Steuervorteile für Vermieter und Selbstnutzer

Vermieter haben besonders große Vorteile, da sie Sanierungskosten direkt als Werbungskosten absetzen können. Selbstnutzer können zwar keine Werbungskosten geltend machen, profitieren aber von Steuerermäßigungen für Handwerkerleistungen oder energetische Modernisierungen.

Fazit

Sanierungskosten können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden – vorausgesetzt, sie sind richtig deklariert. Während Instandhaltungen sofort absetzbar sind, müssen größere Modernisierungen oft abgeschrieben werden. Eigentümer sollten sich frühzeitig über ihre Möglichkeiten informieren und gegebenenfalls einen Steuerberater hinzuziehen, um das Maximum aus ihrer Investition herauszuholen.

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